5) Betriebsanleitung
Der Hersteller hat für jedes Hebeband und jede Rundschlinge praktische Hinweise zur Benutzung und Pflege zu geben. Die Beachtung der Betriebsanleitung sollte für jeden Anwender und Unternehmer selbstverständlich sein. Der Hersteller muss die Betriebsanleitungen in Papierform mitliefern. Ab 2027 ersetzt die neue EU-Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie und erlaubt u.a. für textile Anschlagmittel wie Rundschlingen und Hebebänder digitale Betriebsanleitungen. Gut für die Umwelt und zeitgemäß für Nutzer und Hersteller gleichermaßen.
6) Schlussbemerkung
Es bleibt dabei: Ein MHD für Hebebänder und Rundschlingen gibt es nicht. Aber ein Anschlagmittel darf immer nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Ganz entscheidend ist, dass es sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befindet. Das schließt das Vorhandensein eines gut lesbaren Produktlabels ein. Im Zweifelsfall sollte der Hersteller oder eine andere fachlich qualifizierte Person zurate gezogen werden. Das Fehlen eines Mindesthaltbarkeitsdatums bedeutet nicht, dass Hebebänder und Rundschlingen ohne Weiteres unbefristet eingesetzt werden dürfen.


















