Kein MHD für Hebebänder und Rundschlingen, aber…

Vernähung des Zusatzlabels zusammen mit dem Produktlabel an der Rundschlinge. Das Zusatzlabel dient unter anderem zur Kennzeichnung sowie Dokumentation.
Vernähung des Zusatzlabels zusammen mit dem Produktlabel an der Rundschlinge. Das Zusatzlabel dient unter anderem zur Kennzeichnung sowie Dokumentation.Bild: SpanSet GmbH & Co. KG

1) Grundsätzliches

Immer wieder werden wir als Hersteller gefragt, ob Hebebänder und Rundschlingen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder wie bei Medikamenten gar ein Verfallsdatum haben. Die Antwort lautet: Nein, das gibt es nicht. In der maßgeblichen EN1492 heißt es sowohl für Rundschlingen als auch für flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern: „keine Gefahr durch mangelnde Dauerbeständigkeit, wenn die Rundschlingen mit den (…) festgelegten Leistungsstufen für übliche Lastaufnahmezwecke angewendet werden.“

Das ist an sich eine gute Nachricht, weil einer möglichst langen und somit nachhaltigen Nutzung der Hebebänder und Rundschlingen grundsätzlich nichts im Wege steht. Sie können nach unseren Erfahrungen bei bestimmungsgemäßer Verwendung, richtiger Lagerung und Pflege über viele Jahre und manchmal sogar Jahrzehnte eingesetzt werden.

Es wäre allerdings ein fataler Irrtum, aus der zitierten Passage der EN1492 zu schließen, dass Hebebänder und Rundschlingen bedenkenlos immer weiter und weiter verwendet werden dürften. Von einer generell unbegrenzten Lebensdauer ist definitiv nicht die Rede.

2) Entscheidendes Kriterium für Nutzung: Technischer Zustand des Produkts

Ob ein Hebeband oder eine Rundschlinge genutzt werden darf, hängt nicht von einer vermeintlichen Mindesthaltbarkeit ab, sondern einzig und allein vom technischen Zustand. Es gilt zu beachten: Hebebänder und Rundschlingen sind Arbeitsmittel, für die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen ermitteln und festlegen muss.

2.1) Sichtprüfung vor jedem Gebrauch

Vor jedem Einsatz eines Hebebandes oder einer Rundschlinge ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Das gilt ausdrücklich auch vor dem ersten Einsatz.

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